Personenzertifizierter Sachverständiger im Hundewesen
DIN EN ISO/IEC 17024:2012 ZN-2026-10-06-4497 Gültig bis: 06/2031
Fachliche Einschätzungen. Verständliche Gutachten. Praxisnahe Lösungen rund um das Hundeverhalten.
Ein Hund ist mehr als sein Verhalten in einem einzelnen Moment. Umso wichtiger ist eine fachlich fundierte, objektive und verständliche Einschätzung.
Dann sind Sie bei mir richtig!
- Fachliche Einschätzungen
- Verständliche Gutachten
- Praxisnahe Lösungen rund um das Hundeverhalten
Als personenzertifizierter Sachverständiger im Hundewesen erstelle ich fachliche Gutachten und Einschätzungen rund um das Hundeverhalten, Aggressionsverhalten und die mögliche Gefährlichkeit von Hunden gegenüber Menschen oder Artgenossen.
- sachverständiger Bewertung
- praktischer Erfahrung mit Hunden
- verständlicher Kommunikation
- lösungsorientierter Unterstützung im Alltag
Denn ein Gutachten soll nicht nur bewerten. Es soll verständlich machen, was passiert ist und welche Möglichkeiten bestehen.
Meine Leistungen
Gutachten und fachliche Einschätzungen
Ich erstelle Gutachten und Bewertungen für:
Einschätzung von Hundeverhalten
- Bewertung von Aggressionsverhalten
- Einschätzung möglicher Gefährlichkeit
- Analyse von Vorfällen
- Beurteilung gegenüber Menschen und Artgenossen
Gutachten zur Hundehaltung
- Art. 37 LStVG – Haltung von Kampfhunden
- Art. 18 LStVG – Örtliche Regelungen zur Hundehaltung
Weitere Tätigkeitsbereiche
- Rassegutachten / phänotypische Beurteilung von Hunden
- Wesenstests und Wesensanalysen
- Privatgutachten für Gerichte und Versicherungen
- Wertgutachten zur Einschätzung des materiellen Wertes eines Hundes
- fachliche Stellungnahmen nach Schadensfällen oder Streitigkeiten
Beratung vor Problemen - statt Begutachtung erst nach Problemen
Nicht jeder schwierige Hund ist ein gefährlicher Hund
Oft entstehen Probleme durch Missverständnisse, fehlendes Wissen über Körpersprache oder falsche Einschätzungen von Situationen. Eine frühzeitige fachliche Einschätzung kann helfen:
- Risiken besser einzuschätzen
- Konflikte zu vermeiden
- Halter sicherer zu machen
- den richtigen Umgang mit dem Hund zu entwickeln
Mein Ziel: Menschen handlungsfähig machen!
Listenhunde in Bayern
Kategorie 1
Bei diesen Rassen wird die Eigenschaft als Kampfhund gesetzlich unwiderlegbar vermutet:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bandog
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Kategorie 2
Bei diesen Rassen besteht zunächst die gesetzliche Vermutung, dass es sich um Kampfhunde handelt. Diese Vermutung kann durch den Nachweis widerlegt werden, dass von dem jeweiligen Hund keine gesteigerte Aggressivität oder besondere Gefährlichkeit ausgeht.
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Douge de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Neapoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Dazu können fachliche Einschätzungen und Wesenstests erforderlich sein.
Sachverständiger und Hundetrainer – zwei unterschiedliche Aufgaben
Als Sachverständiger
Ich bewerte. Ich analysiere. Ich stelle fest.
Als Trainer
Ich unterstütze. Ich trainiere. Ich entwickle Lösungen.
Diese Rollen werden klar getrennt. Denn ein objektives Gutachten benötigt Neutralität und eine unabhängige Bewertung. Gleichzeitig hilft praktische Erfahrung dabei, Verhalten nicht nur theoretisch zu betrachten, sondern im Alltag richtig einzuordnen.
Schulungen und Fortbildungen
Ich biete Schulungen für:
- Hundeverhalten richtig einschätzen
- Körpersprache verstehen
- Aggressionsverhalten erkennen
- Umgang mit schwierigen Hunden
- Vorfälle fachgerecht dokumentieren
Gutachtenkosten und Vergütung
Die Vergütung von Gutachten erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
Die Abrechnung richtet sich insbesondere nach:
- § 9 JVEG in Verbindung mit Anlage 1 JVEG Teil 1 Nr. 35 (Honorar für Sachverständige) – derzeit 93 € pro Stunde
- § 8 bis 23 JVEG für weitere Entschädigungen und Aufwendungen
- Fahrtkosten werden nach den Vorgaben des JVEG gesondert mit 0,50 €/km abgerechnet (§ 5 JVEG – Fahrtkostenersatz)
- Zusätzliche Kosten werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen berechnet
Mein Anspruch
Ein gutes Gutachten muss fachlich korrekt sein.
Aber es muss auch verständlich sein.
Denn hinter jedem Hund steht ein Mensch – und hinter jeder Entscheidung steht eine Verantwortung.
Hundesachverständiger Oberbayern
Personenzertifizierter Sachverständiger im Hundewesen Tobi Petzinger
Sie haben einen konkreten Fall, eine behördliche Auflage oder möchten sich vor der Anschaffung eines Hundes beraten lassen? Schreiben Sie mir – ich melde mich zeitnah zurück.